Jetzt steuerliche Forschungszulage mit bis zu 3,5 Mio € pro Jahr sichern
Das ideale Förderinstrument für mittelständische Unternehmen
Sichern Sie sich die Forschungszulage auch rückwirkend ab 2021 und planen Sie sicher für 2025. Nutzen Sie die Chance auf bis zu 4 Millionen Euro rückwirkend und bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich fortlaufend.
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Die Forschungszulage als Förderinstrument
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument in Deutschland, das Unternehmen unterstützt, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Sie bietet finanzielle Anreize, indem ein Teil der F&E-Ausgaben in Form einer Steuererstattung zurückerstattet wird. Diese Zulage ist für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zugänglich, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung für vergangene Jahre, was Unternehmen zusätzliche finanzielle Flexibilität bietet.
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Die Forschungszulage im Überblick
- Maximale Förderung: 1 Mio. € jährlich bis 2024 und 3,5 Mio. € ab 2025
- Förderberechtigt: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen
- Rückwirkende Beantragung: Ab 2021 möglich
- Kein vorgegebener Forschungsschwerpunkt
- Höhere Förderchancen als bei anderen Programmen
Forschungszulage
Welche Projekte werden gefördert?
Die Forschungszulage bietet eine niedrigere Einstiegshürde im Vergleich zu anderen Fördermitteln. Sie ist thematisch offen gestaltet, sodass nicht nur traditionelle F&E-Projekte, sondern alle Entwicklungsprojekte gefördert werden, die in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen.
In der Praxis konzentrieren sich die meisten unternehmerischen Aktivitäten auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, da hier die technologische Unsicherheit im Vergleich zur Grundlagenforschung geringer ist.
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Grundlagenforschung
Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dabei eine erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit zu besitzen.
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Industrielle Forschung
Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel der industriellen Forschung ist die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder das Erzielen wesentlicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
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Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Die Projekte sollten die folgenden drei Kriterien erfüllen: Neuheit, Ungewissheit und Planmäßigkeit.
Die Interpretation und Anwendung der 3 F&E Kriterien fällt vielen Unternehmen schwer. Das wichtigste Kriterium in der Beantragung ist das des technischen oder wissenschaftlichen Risikos. Wenn zu Beginn eines Vorhabens unklar ist, ob das Projektziel (aus technischer Sicht) zu erreichen ist oder wie viele Ressourcen zur Lösung notwendig sein werden, dann sind die Chancen für eine Förderung sehr hoch. Ist die Entwicklung einfach und mit Routinemethoden zu erreichen, dann ist eine Förderung unwahrscheinlich.
In einem zweistufigen Verfahren zur Forschungszulage
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage besteht aus zwei Schritten: Zunächst wird eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Anschließend erfolgt der Antrag auf Festsetzung der Zulage beim Finanzamt.
Schritt 01
Antragsstellung bei der BSFZ
Der Prozess beginnt mit der Beantragung einer Bescheinigung für die FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ bewertet, ob die Projekte den Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) entsprechen. Es kann bis zu 12 Wochen dauern, bis die Bescheinigung erteilt wird. Bei einem positiven Bescheid wird dieser automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, das anschließend die Höhe der Forschungszulage festlegt.
Schritt 02
Antragsstellung beim zuständigen Finanzamt
Im nächsten Schritt wird die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Nach der erfolgreichen Bescheinigung durch die BSFZ berechnen wir die F&E-Aufwände für jedes Geschäftsjahr und erstellen alle erforderlichen Dokumente für Ihren Steuerberater und das Finanzamt. Dabei setzen wir effiziente Prozessroutinen ein, um Ihre Abläufe zu optimieren und den Aufwand zu minimieren. Die Forschungszulage wird nicht direkt ausgezahlt, sondern vollständig auf die nächste Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Überschüsse werden als Steuererstattung ausgezahlt.
Ihr Weg mit KSS Ventures
Während des gesamten Prozesses können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt, erstellen die Anträge für Sie und sorgen für eine reibungslose Abwicklung. Vor der Einreichung erhalten Sie eine umfassende und transparente Dokumentation Ihres Projekts. Sollten Nachforderungen auftreten, die normalerweise innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden müssen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation für Sie.
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Etablierte Firmen vertrauen unserer Beratung – 100% erfolgsabhängig
Unsere Methodik basiert auf umfassender Beratung und verfolgt zwei zentrale Ziele: das maximale Förderpotenzial auszuschöpfen und das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder das Finanzamt zu minimieren.
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